Pflegeberatung

Pflegeberatung


Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige die einen Pflegegrad und ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen. 

Bei dem Beratungseinsatz handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die u.a. durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht wird.

Die Kosten für die Beratungseinsätze werden von den Pflegekassen übernommen.
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Unser Ziel

Unser Ziel ist es, dass wir Ihnen größtmögliche Informationen und vielfältige Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten aufzeigen. Hierbei können wir auf unsere langjährige Erfahrung und gut geschulten Mitarbeiter zurückgreifen. 

Wir legen außerdem großen Wert auf ein Vertrauensverhältnis und stellen somit sicher, dass die Beratungsbesuche möglichst durch eine gleichbleibende Pflegefachkraft durchgeführt wird.

Intervall der Inanspruchnahme

Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich 
und
in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich abrufen.

Freiwillige Inanspruchnahme

Pflegebedürftige, die einen 
Pflegegrad 1 haben, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Pflegebedürftige, die einen 
Pflegegrad 2-5 haben und Pflegesachleistungen beziehen, können einmal halbjährlich ebenfalls einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Inhalte und Ziele

Die Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege und soll den Angehörigen oder Pflegepersonen eine regelmäßige Hilfestellung und praktische Unterstützung geben. 

Mögliche Themen könnten u.a. sein:
Beschaffung von
HilfsmittelnWohnraumanpassungFragen zu Höherstufungsanträgen.

Pflegeberatung nach § 45 SGB XI

Wir beraten Pflegebedürftige und pflegende Angehörigen durch individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung
Unser Ziel ist es die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern, sowie körperliche und seelische Beeinträchtigungen zu mindern.

Die Kosten für die Pflegeberatung werden von den Pflegekassen übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt ist!

Der Umfang unserer Beratung umfasst beispielsweise folgende Schwerpunkte:
  • Mobilisations- und Lagerungstechniken 
  • Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten für den Bereich der häuslichen Pflege
  • Aufklärung und Beratung über Fertigkeiten zum individuellen Umgang mit gesundheitlichen Risiken und Belastungen, die sich in Folge von Erkrankungen ergeben
  • Umgang bei Verschlimmerung von Erkrankungen und Behinderungen sowie der Vorbeugung von Folgeerkrankungen (Pflegeprävention)
  • Pflegeverrichtungen sachgerecht und Kräfte sparend durchzuführen, rechtzeitig zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten.
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Individuelle
Schulung

  • Individuelle Schulungen sind erforderlich, wenn z.B. die Pflegesituation erstmalig auftritt, der Pflegezustand sich verändert oder bei Unsicherheiten der Pflegeperson.
  • Die individuellen Schulungen werden in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen durchgeführt.
  • Sie werden bedarfsorientiert erbracht und an die individuellen Verhältnisse der Pflegesituation sowie dem jeweiligen Schulungsbedarf ausgerichtet.
  • Hierbei werden Ressourcen und Problemsituation erfasst, Schulungsziele formuliert und die notwendigen Maßnahmen gezielt geplant und durchgeführt.

Überleitung vom Krankenhaus
nach Hause

  • Die individuelle Schulung beginnt hier bereits vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus der stationären Einrichtung und wird durch einen Folgetermin in der häuslichen Umgebung fortgesetzt.
  • Unser Ziel ist es, dass wir Ihre Ängste und Probleme abbauen, eine Vertrauensbasis schaffen und Sie auf die zukünftigen Aufgaben durch Lösungsmöglichkeiten vorbereiten.
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